KontaktSucheSitemapImpressum
 
 
  Sie sind hier: Startseite > Kroatien Infos  
 
 
 

Allgemeine Informationen zu Kroatien

Was sollten Sie auf Ihrer nächsten Reise nach Kroatien beachten?
Reiseinformationen und wichtige Reisetipps für Kroatien.!

Einreisebestimmungen

Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Für Aufenhhalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumpflicht.
Ein vorläufiger Peronalausweis wird nicht anerkannt.
Grenzpassierscheine werden nicht ausgestellt, außer auf mündliches Ersuchen des Reisenden am Grenzübergang.
Alle ausländischen Staatsangehörigen sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der örtlichen Polizei registrieren zu lassen (veranlasst in der Regel der Vermieter oder die Reiseagentur), bei Ortswechsel ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Außerdem kann nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 1. Juli 2004 von Urlaubern auch der Nachweis über ausreichende Mittel (100 Euro pro Tag) verlangt werden, z.B in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks etc.

Alleinreisende Minderjährige

Minderjährige (Personen unter 18 Jahren, bei kroatischer Staatsangehörigkeit unter 14 Jahren), die ohne Begleitung mindestens eines gesetzlichen Vertreters/Sorgeberechtigten einreisen möchten, müssen bei der Ein- und Ausreise eine beglaubigte Einverständniserklärung mindestens eines/r Sorgeberechtigte/n mit sich führen. Die Einverständniserklärung muss folgende Angaben enthalten:
· die vollständigen persönlichen Daten der/des Sorgeberechtigten und des Kindes,
· Grund und Dauer des Aufenthalts sowie eine Gültigkeitsfrist der Erklärung und muss - wenn sie in Deutsch verfasst ist - von einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die kroatische oder englische Sprache begleitet sein.
Das Formular für die Einverständniserklärung kann über folgenden Link abgerufen werden:

http://www.zagreb.diplo.de/Vertretung/zagreb/de/04/download__einwilligungserklaerung,property=Daten.pdf

Die Angaben im Formular zu PKZ (= Personenkennzahl) können – falls nicht vorhanden – offen gelassen werden.
Einer beglaubigten Einverständniserklärung steht gleich:
· ein von der Fluggesellschaft entsprechend den IATA-Standards ausgestellter Begleitschein
· eine von der Schulleitung beglaubigte und in die englische oder kroatische Sprache übersetzte Schülerliste, wenn es sich um eine Klassenfahrt handelt
· eine Eintragung in einer Teilnehmerliste für Sport- oder Kulturveranstaltungen
In allen Fällen ist ein gültiges Reisedokument mitzuführen!

Elektrizität

Das Stromnetz in Kroatien führt 220 Volt bzw. 50 Hertz Wechselstrom. Es können Elektrogeräte mit den in Deutschland gängigen zweipoligen Schuko-Steckern betrieben werden.

Geld und Devisen

Die Landeswährung ist die Kroatische Kuna (HRK), die relativ stabil ist. im Umlauf sind 5,- 10,- 20,- 50,- 100,- 200,- 500,- 1000,- Kuna-Scheine sowie 1,- 2,- und 5,- Kuna-Münzen. 1 Kuna entspricht 100 Lipa, die es als Münzen im Wert von 1,2,5,10,20 und 50 Lipa gibt. Es dürfen nur bis 15.000 HRK ein- und ausgeführt werden. Größere Summen sollte man erst in Kroatien tauschen, da dort ein besserer Kurs erzielt wird. Geldwechsel ist in fast allen Hotels sowie offiziellen Wechselstuben und Banken möglich. Geldautomaten, an denen man per Karte und PIN-Code Bargeld abheben kann, stehen in den Urlaubsorten ausreichend zur Verfügung. Eurocard-Mastercard, Visa, American Express und Diners Club sind gängige Kreditkarten. Tavellercheques werden von Banken, Wechselstuben und auch manchen Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, beim Tausch wird eine Bearbeitungsgebühr von etwa 2 % des Betrages erhoben.

Gesundheit

Ärztliche Behandlung ist in Kroatien mit einem Auslandskrankenschein der gestzlichen Krankenversicherung möglich, häufig aber nur gegen Barzahlung. Die Versorgung in Krankenhäusern, Ambulanzen, Arztpraxen entspricht an der Adria und in größeren Städten mitteleuropäischem Standard. Der Abschluß einer zusätzlichen privaten Reisekrankenversicherung inklusive Rücktransport bei medizinischer Notwendigkeit ist zu empfehlen.

Notruf

Als Notrufnummern gelten landesweit für Polizei 92, Feuerwehr 93, erste Hilfe 94 und für die Pannenhofe des Kroatischen Automobilclubs (HAK) 987

Telefonieren

Die Ländervorwahl nach Kroatien ist 00385, von Kroatien nach Deutschland 0049, danach wird in beiden Richtungen die 0 der Ortsvorwahl weggelassen. In Telefonzellen werde ausschließlich Telefonkarten verwendet, die in Postämtern, an Kiosken und in Hotels gekauft werden können.

Zeit

In Kroatien gilt die Mitteleuropäische Zeit (MEZ), im Sommerhalbjahr die Sommerzeit (MEZ + 1 Stunde)
Essen und Trinken
Wie überall an der kroatischen Küste spielen Fisch und Meeresfrüchte die Hauptrolle. Als Beilagen werden häufig Salzkartoffeln und aromatisch mit Knoblauch gewürztes Mangold serviert. Fleischliebhaber werden sich auf den Inseln über die vielen Lammgerichte freuen. Es wird gegrillt oder in einer eisernen Pfanne mit Deckel zubereitet.

Zollbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von persönlichen Gegenständen unterliegt keinen Beschränkungen. Wervollere Elktrogeräte, Foto und Videoausrüstungen und Mobiltelefone müssen an der Grenze deklariert werden. Zollfrei können pro Person 2 l Wein, 1 l Spirituosen 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak ein- und ausgeführt werden. Mitgebrachte Geschenke im Wert über 500 HRK pro Person müssen verzollt werden, Fleischprodukte dürfen bis zu 1 Kg eingeführt werden, jedoch kein Frischfleisch.

Unser Tipp:

Kombinieren Sie Ihre Kreuzfahrt mit einem Aufenthalt an Land!

Wer sich nach ein oder zwei Wochen Kreuzfahrt wieder festen Boden unter den Füßen wünscht, aber die Atmosphäre der kroatischen Adriaküste noch nicht sofort mit dem Alltag vertauschen möchte, findet bei uns nicht nur eine große Auswahl an Hotels, Ferienwohnungen und Ferienhäusern an der gesamten Küste und auf den Inseln, sondern auch Landhäuser und Villen im grünen Istrien.

 

 

 
 
 
© Copyright 2010 by www.ferieninfo-krk.de ↑ Seitenanfang ↑